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Die historische Urkunde

Übersetzung der Urkunde von 1404

Wir setzen Euch in Kenntnis über (eine 'spene' / Spannung =) einen Streit, der sich zwischen dem ehrwürdigen hohen Herrn Friedrich Albert und dem Konvent von Hirsau auf der einen Seite und den armen Leuten von Huchenfeld auf der anderen Seite zugetragen hat einer Messe wegen, von der dieselben armen Leute in Huchenfeld meinen, dass sie in der Kapelle zu Huchenfeld wöchentlich und ewiglich versehen werden sollte von dem jetztgenannten Kloster Hirsau. Darum haben die oben genannten armen Leute von Huchenfeld den jetztgenannten Herren von Hirsau den Zins und Zehnten, den sie von Huchenfeld und Würm nahmen, verboten und einbehalten.
Ich, Albrecht von Dürrmenz, zu dieser Zeit Vogt in Pforzheim, habe zwischen den oben genannten beiden Parteien auf ihr Geheiß und mit ihrem Wissen vermittelt und eine gütliche und freundliche Einigung erreicht. Und zwar so, dass die oben genannten armen Leute von Huchenfeld den oben genannten Herren von Hirsau den vorgenannten Nießnutz und Zehnten, den sie zurückhielten, freigegeben und abgeschickt haben, und diese auch weiterhin darin (an ihrem Einzug) nicht gehindert werden sollen. So sollen auch die armen Leute von Huchenfeld wegen der Wegnahme des Nießnutzes und des Zehnten, die sie den oben genannten Herren von Hirsau in Huchenfeld und Würm antaten, von diesem Kloster in Hirsau und seinen Angehörigen nicht weiter belangt werden, wenn sie gänzlich darauf verzichtet haben. Außerdem soll den beiden vorgenannten Parteien über den berichteten Streit hernach ..... in allen Belangen Recht geschaffen und Ordnung hergestellt werden ohne alle (geuerde - ?).
Sollten die oben genannten Leute von Huchenfeld danach wegen der oben genannten Messe an den oben genannten Herren von Hirsau oder seinen Konvent herantreten, so sollen diese denselben armen Leuten von Huchenfeld vor den Dekan und das Kapitel von Pforzheim folgen, so sich diese der Sache annehmen wollen. Sollten sich der Dekan und das Kapitel zu Pforzheim der Sache aber nicht annehmen, so sollen die oben genannten Parteien beider Seiten oder deren rechtmäßige (Boten = ) Vertreter von sich aus vor das geistliche Gericht in Speyer kommen und dort die Sache wegen der oben genannten Messe dem Recht gemäß austragen. Und es soll auch nicht ferner etwas als Gewissheit behandelt noch (voreilig) Schlüsse gezogen werden ohne ... (allerflacht geuerde ?). Und in diese hier beschriebene freundliche Richtung wurde eine öffentliche Urkunde angefertigt.
So habe ich, Albrecht von Dürrmenz, vorgenannt, mein eigenes Siegel an diesen Brief gehängt, jeder der Parteien eine Abschrift gegeben, um für sie alle Abmachungen festzuhalten. So erging diese Weisung in der Stadt Pforzheim am Freitag vor dem Tag des Heiligen Johannes des Täufers im Jahr 1404 (20.06.1404 ).

Übersetzungsversuch: J.Geißler

Erläuterung zur Urkunde

Vierungsabschluss

Wappen Baden-Sponheim

Dieses Dokument von 1404 enthält lediglich die erste urkundliche Erwähnung eines kirchlichen Gebäudes. Wenn wir also 600 Jahre Kirche in Huchenfeld feiern, dann sind wir uns bewusst, dass die Geschichte unserer Kirche noch weiter in die Vergangenheit hinabreicht.
Die Geschichte unseres Ortes scheint um die Mitte des 12. Jahrhunderts zu beginnen, damals ließen die Grafen von Calw, denen das Gebiet gehörte, Waldhufensiedlungen auf der Hochfläche zwischen Nagold und Würm anlegen. Über die Herren von Weissenstein ging unser Gebiet dann 1263 in den mittelbaren und später unmittelbaren Einfluss der Markgrafen von Baden über (darum auch das Wappen Baden-Sponheims in der Turmvierung unserer Kirche, s.l.).
Zunächst gehörte unser Ort zusammen mit Dillstein und Würm zum Pfarrsprengel der Altstadtkirche, die Priester dort waren also für die geistliche Versorgung unserer Gemeinde zuständig. Nachgewiesen ist aus dieser Zeit ein Friedhof in Huchenfeld, das Recht, die Toten dort zu bestatten, wurde den Ortsansässigen dann aber aufgrund ihrer "Fahrlässigkeit" entzogen. Erst 1496 wurde ein neuer Friedhof eingerichtet, der im Bereich unserer Kirche liegt.
Die Urkunde von 1404 bezieht sich auf einen Rechtsstreit, der damals von den Huchenfeldern mit dem Kloster Hirsau geführt wurde. Hirsau hatte die Oberaufsicht über die Priester der Altstadtgemeinde. In Huchenfeld besaß das Kloster vier Hufen Land, von denen es Einkünfte bezog.
1404 beschlagnahmten die Huchenfelder die Einkünfte des Klosters aus Würm und Huchenfeld. Damit wollten sie erzwingen, dass in der Kapelle in Huchenfeld wöchentlich eine Ewigmesse ( Totenmesse ) gehalten werden sollte. Der Vogt von Pforzheim, Albrecht von Dürrmenz, schloss einen Vergleich zwischen dem Kloster und der Gemeinde. Die Huchenfelder gaben daraufhin die Einkünfte frei und wurden vom Kloster deswegen nicht weiter belangt. Der Streit um die Messe sollte laut seinem Schiedsspruch von Dekan und Kapitel zu Pforzheim oder vom geistlichen Gericht in Speyer geregelt werden.


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