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Der Ältestenkreis unserer Gemeinde

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Aufgaben und Funktion des Ältestenkreises

Die Kirchenältesten bilden mit dem Gemeindepfarrer oder der Gemeindepfarrerin den Ältestenkreis. Die Größe des Ältestenkreises hängt davon ab, wieviele Gemeindemitglieder die Pfarrgemeinde hat ( bei uns sind das acht Kirchenälteste ). Den Vorsitz übernimmt einer der Ältesten oder der Pfarrer bzw. die Pfarrerin ( bei uns die Älteste Frau Corinna Wahr ). Ältestenkreise sind keine geschlossene Gesellschaft. Andere haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen zu bestimmten Tagungspunkten eingeladen werden.

Der Ältestenkreis trifft sich in der Regel einmal im Monat. Er „leitet die Gemeinde und trägt Verantwortung dafür, dass der Gemeinde Gottes Wort rein und lauter gepredigt wird, die Sakramente in ihr recht verwaltet werden und der Dienst der Liebe getan wird", heißt es in der Grundordnung (§22 GO) der badischen Landeskirche.

Der Ältestenkreis berät und entscheidet über geistliche, finanzielle, rechtliche und verwaltungsmäßige Angelegenheiten. Er trägt Verantwortung für Verkündigung, Seelsorge und Diakonie in der Pfarrgemeinde. Die Themen, um die es bei den Ältestensitzungen geht, sind also vielfältig: Jugendarbeit und Kirchenmusik, Diakoniestation und Kindergarten, Krankenbesuche und Gemeindefeste, Besuche bei den Neuzugezogenen und Aufnahmen in die Kirche stehen auf dem Programm. Kirchenälteste haben mit ganz konkreten Fragen zu tun: Wofür wollen wir Geld ausgeben? Sind wir eine einladende Gemeinde, in der auch Neuzugezogene Kontakt finden? Wie können wir als Christen in dieser Welt leben? Sind wir eine Gemeinde, die sich auch um Kinder, Jugendliche und alte Menschen kümmert? Geistliches und Organisatorisches läßt sich im Leben der Gemeinde nicht trennen.

Zur Pfarrgemeinde gehören die Gemeindemitglieder, der Pfarrer oder die Pfarrerin und als wichtigstes Gremium der Ältestenkreis.

Das Selbstverständnis unserer Gemeinde

Wie bei jedem Menschen ist das Selbstverständnis auch unserer GEmeinde geprägt vom Wandel der Zeit. Unverrückbar ist für uns allein der Glaube an Jesus Christus als dem Sohn Gottes, der uns die Liebe Gottes offenbart hat und noch offenbart. Derzeit gelten folgende Grundüberzeugungen für unsere Gemeindearbeit.

Unterschied Pfarrgemeinde - Kirchengemeinde

Neben der Pfarrgemeinde gibt es die Kirchengemeinde. Nicht die Pfarrgemeinden, sondern die Kirchengemeinden haben rechtliche Eigenständigkeit. Die Kirchengemeinde wird repräsentiert und rechtlich vertreten durch den Kirchengemeinderat.

„Umfasst die Kirchengemeinde eine Pfarrgemeinde, so ist der Ältestenkreis zugleich der Kirchengemeinderat." (§27 GO) Jede Pfarrgemeinde bildet also entweder selbst eine Kirchengemeinde und dann sind die Kirchenältesten auch Kirchengemeinderäte, oder sie gehört zusammen mit anderen Pfarrgemeinden zu einer Kirchengemeinde. In den Städten findet man solche Zusammenschlüsse häufig. Dann gehören nicht automatisch sämtliche Kirchenälteste der Pfarrgemeinde auch dem Kirchengemeinderat an.

(Text entnommen aus dem Handbuch für Kirchenälteste 2007)


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